§ 1 Alle von REISESERVICE VACEK GmbH (im weiteren Text nur REISESERVICE genannt) abgegebenen Angebote sind kostenfrei und unverbindlich. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle genannten Preisangaben netto und pro Person. REISESERVICE behält sich vor, eventuelle Schreib-, Druck- und Rechenfehler bis zum Leistungsbeginn zu korrigieren.
§ 2 Aufgrund der Bestellung durch den Vertragspartner, die formlos schriftlich, fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, erhält der Vertragspartner von REISESERVICE eine Auftragsbestätigung. Der Vertragspartner muß diese Auftragsbestätigung binnen 10 Tagen nach Erhalt rückbestätigen, indem er die beigefügte Kopie der Auftragsbestätigung unterschreibt und an REISESERVICE zurücksendet. Versäumt der Vertragspartner die Rückbestätigung in der angegebenen Frist, so ist REISESERVICE nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Bei minderjährigen Bestellern ist es unbedingt notwendig, daß die Rückbestätigung von einem Erziehungsberechtigten oder einer anderen autorisierten Person gegengezeichnet wird. Mit der Rückbestätigung erkennt der Vertragspartner die Reisebedingungen ausdrücklich an.
§ 3 Gleichzeitig mit der Rückbestätigung der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 150,– zu leisten. Bei mehreren Reisen kann eine Sonderregelung getroffen werden. Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei REISESERVICE eingegangen sein. Erst nach Eingang des gesamten Vertragspreises, sei es in bar oder Gutschrift auf dem REISESERVICE Konto, werden die Unterlagen zum Versand gebracht. Wünscht der Vertragspartner davon abweichend die Aushändigung der Unterlagen unmittelbar gegen Zahlung des restlichen Vertragspreises, teilt dies der Vertragspartner reichtzeitig - mindestens drei Wochen vor Reisebeginn - mit. Es werden dann die Unterlagen per Nachnahme zugeschickt. Die Kosten der Nachnahme übernimmt REISESERVICE. Falls bis zum vorgenannten Zeitpunkt keine dementsprechende Nachricht vom Vertragspartner vorliegt, geht REISESERVICE davon aus, dass der Vertragspartner mit der Übersendung der Unterlagen nach vollständiger Restzahlung einverstanden ist.
§ 4 Für die Reiseleistungen sind die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen verbindlich. Abänderungen und Nebenabreden müssen von REISESERVICE schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Unerhebliche Änderungen einzelner Leistungen gegenüber den in der Bestätigung genannten Leistungen sind vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluß notwendig werden. Sofern zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und dem Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen, ist REISESERVICE berechtigt, den Pauschalpreis aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen zu ändern. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des bestätigten Preises hat der Vertragspartner das Recht, die Leistungen kostenfrei zu stornieren.
§ 6 Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, die vereinbarte Personenzahl zu reduzieren oder ganz von dem Vertrag zurückzutreten. Folgende Gebührensätze sind geltend: bis 45 Tage vor Leistungsbeginn sind Reduzierungen und Stornierungen kostenfrei bis 30 Tage vor Leistungsbeginn sind 25 % des Gesamtgruppen- preises bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen zu entrichten. bis 15 Tage vor Leistungsbeginn sind 50 % des Gesamtgruppen- preises bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen zu entrichten. bis 6 Tage vor Leistungsbeginn sind 75 % des Gesamtgruppen- preises bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen zu entrichten. Ab 5.Tag vor Leistungsbeginn sind 100 % des Gesamtgruppen- preises bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen zu entrichten. Bei Flug- und Schiffsreisen und bestimmten Fahrten gelten andere Fristen, die dann aber dem Vertragspartner ausdrücklich auf der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Umbuchungen gelten als Rücktritt verbunden mit erfolgter Neubuchung. Jede Stornierung und Reduzierung hat schriftlich zu erfolgen. Ausschlaggebend ist immer das Eingangsdatum bei REISESERVICE. Zusätzlich zu den genannten Kosten werden die Kosten für eventuell schon erfolgte Visierung berechnet. Dem Vertragspartner steht das Recht zu, REISESERVICE nachzuweisen, das ein Schaden durch den Rücktritt nicht entstanden ist, oder dieser Schaden wesentlich niedriger ist als die vorgenannte Gebührensätze.
§ 7 Nimmt der Vertragspartner bestätigte Leistungen nicht in Anspruch, wird sich REISESERVICE um Rückerstattung der anteiligen Kosten bemühen, sofern die Stornierungsfristen der Leistungsträger dem nicht entgegenstehen. In jedem Fall muß sich der Vertragspartner die Nichtinanspruchnahme am Reiseort schriftlich bestätigen lassen. Der Anspruch auf Rückerstattung verfällt,wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Leistungsende bei REISESERVICE schriftlich angemeldet wurde. Ausschlaggebend ist immer das Eingangsdatum bei REISE SERVICE.
§ 8 REISESERVICE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Zielortes. Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungen gelten als voll erbracht, auch wenn namentlich genannte Hotels nicht zur Verfügung stehen oder die Unterbringung einer Gruppe in mehreren Hotels erfolgt. Es gelten die Haftungsbeschränkungen des Postgesetzes und der ausländischen Bestimmungen. Das Postrisiko trägt der Vertragspartner.
§ 9 Der Vertragspartner kann bei nicht der Auftragsbestätigung entsprechender Leistung Abhilfe durch entsprechende Ersatzleistung, Minderung des Reisepreises oder Aufhebung der Auftragsbestätigung verlangen, wenn die bestätigte Leistung nicht erbracht wird oder werden kann.
§ 10 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, zur Behebung der Störung beizutragen und den entsprechenden Schaden gering zu halten. Er hat insbesondere seine Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bekannt zu geben.
§ 11 Ansprüche wegen nicht erbrachter oder unvollständiger Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach bestätigtem Ende der Leistungen geltend gemacht werden. Eventuell nicht erbrachte oder unvollständige Leistungen muß sich der Vertragspartner von der örtlichen Reiseleitung bzw. dem örtlichen Leistungsträger schriftlich bestätigen lassen. Ansprüche des Vertragspartner verjähren in einem Jahr nach bestätigtem Ende der Leistungen. Bei groben Verschuldungen (Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) verjähren die Ansprüche nach zwei Jahren.
§ 12 Der Vertragspartner ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
§ 13 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages (Auftragsbestätigung und Reisebedingungen) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
§ 14 Gerichtsstand Ahrensburg.
Stand Juni 2018

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